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Als gemeinnützige Organisation vertritt der CCBE die europäischen Anwaltskammern- und verbände bei ihrer gemeinsamen Tätigkeit bei Europäischen und anderen internationalen Institutionen.

Der Fokus auf grenzübergreifende europäische Themen und ihre Auswirkungen auf die Anwälte ist ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit des CCBE. Der CCBE wurde durch die Europäische Kommission eng in die Erarbeitung bestimmter europäischer Richtlinien eingebunden, die die grenzüberschreitende anwaltliche Tätigkeit im Wege der Erbringung vorübergehender Dienstleistungen, der Niederlassung oder der Neuzulassung mittels Berufsanerkennung regeln.

Zu den wichtigsten Zielen des CCBE gehören die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der demokratischen Werte. Von besonderem Interesse ist dabei der Anspruch auf Zugang zum Recht und der Schutz des Mandanten, die durch den Respekt vor den anwaltlichen Kernwerten gewährleistet sind.

Es gibt noch zahlreiche weitere Themen auf europäischer Ebene, die Anwälte unmittelbar berühren: die Auswirkungen des Wettbewerbsrechts auf die anwaltlichen Kernwerte, das Verhältnis der Berufspflichten der Anwälte (bzw. spiegelbildlich der Freiheitsrechte der Bürger) zu der Verpflichtung der Regierungen, Sicherheit für ihre Bürger zu gewährleisten sowie die Auswirkungen der Globalisierung und Marktliberalisierung auf den Anwaltsberuf. All dies gehört zu den wichtigsten Themen, mit denen sich der CCBE befasst.

Darüber hinaus vertritt der CCBE seine Mitglieder in der ganzen Welt, wenn sie mit anderen Anwaltskammern- und verbände zu tun haben, und zwar bei Themen von allgemeinem Interesse für den Anwaltsberuf (wie der Bekämpfung des Terrorismus und sonstiger schwerer Straftaten) sowie wenn es darum geht, dass sie ihren Beruf in einem anderen Land ohne Diskriminierungen oder Behinderungen ausüben können.

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