Seit der Verabschiedung der Richtlinie 98/5/EG und zur Erleichterung einer gleichförmigen Umsetzung nimmt der CCBE regelmäßig Leitlinien für die Anwaltskammern und verbände in der Europäischen Union an. Ein Dokument mit sämtlichen durch den CCBE verabschiedeten Empfehlungen ist auf dieser Internetseite verfügbar.
Nein.
Sie sind nicht verbindlich und wurden verfasst, um die Anwaltskammern und verbände der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen. Es muss allerdings hervorgehoben werden, dass diese CCBE-Leitlinien in jedem einzelnen Mitgliedstaat durch die den Anwaltsberuf vertretenden Anwaltskammern und -verbände angenommen wurden.